Aufforderung zur Auskunftserteilung (und Zahlung von Kindesunterhalt)

Einschreiben/Rückschein/Telefax: ... Herrn ... ...

Datum

Ehesache ... ./. ... (betr.: Kindesunterhalt)

Sehr geehrter Herr ...,

wir vertreten (wie Ihnen bekannt ist) die Interessen Ihrer Ehefrau im laufenden Scheidungsverfahren

(Alt.: wir zeigen Ihnen hiermit die Vertretung Ihrer Ehefrau an).

Nach den uns erteilten Informationen konnte noch kein Einvernehmen über die Höhe des (ggf.: nach der Scheidung) von Ihnen für das Kind (ggf.: die Kinder) ... (und ...) zu leistenden Unterhalts erzielt werden. Im Streitfall wären wir gehalten, den Unterhaltsanspruch Ihres Kindes (ggf.: Ihrer Kinder) im Rahmen eines Folgesachenantrags gerichtlich geltend zu machen, was die Dauer des Scheidungsverfahrens erfahrungsgemäß erheblich verlängern würde. Es soll daher zunächst der Versuch einer einvernehmlichen Regelung unternommen werden.

[Auskunftsanspruch]

[a) Unterhaltspflichtiger ist abhängig beschäftigt:]

Um die Höhe Ihrer Unterhaltsverpflichtung ermitteln zu können, ist es zunächst erforderlich, dass Sie Auskunft über Ihr Erwerbseinkommen (ggf.: sowie Ihre Vermietungs- und Vermögenserträge) anhand einer geordneten, schriftlichen und systematischen Zusammenstellung erteilen. Zu belegen sind Ihre Angaben durch folgende Unterlagen:

·         Lohn- bzw. Gehaltsbescheinigungen der letzten zwölf Kalendermonate, also für die Zeit vom ... bis ...,

·