Artikel 250 § 5 EGBGB
FNA: 400-1
Fassung vom: 21.09.1994
Stand: 01.07.2024
zuletzt geändert durch:
Gesetz zum Schutz Minderjähriger bei Auslandsehen, BGBl. I Nr. 212 vom 24.06.2024

Artikel 250 § 5 EGBGB Gestaltung des Vertrags

Artikel 250 § 5 Gestaltung des Vertrags

EGBGB ( Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche )

Der Pauschalreisevertrag muss in einfacher und verständlicher Sprache abgefasst und, sofern er schriftlich geschlossen wird, leserlich sein.