Artikel 19 HKiEntUE
FNA: 201-6-0-0-01
Fassung vom: 25.10.1980
Stand: 01.07.2024
zuletzt geändert durch:
-, - vom 25.10.1980

Artikel 19 HKiEntUE Übereinkommen über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung

Artikel 19

HKiEntUE ( Übereinkommen über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung )

Eine aufgrund dieses Übereinkommens getroffene Entscheidung über die Rückgabe des Kindes ist nicht als Entscheidung über das Sorgerecht anzusehen.