Auf die Beschwerde der weiteren Beteiligten zu 1) wird das am 25. September 2009 verkündete Urteil des Amtsgerichts - Familiengericht - Ahrensburg hinsichtlich der Entscheidung zur Folgesache Versorgungsausgleich geändert und wie folgt neu gefasst:
Zu Lasten der Versorgung der Antragstellerin bei dem Finanzverwaltungsamt Schleswig-Holstein (Personal-Nr. x.) werden auf dem Versicherungskonto Nr. y des Antragsgegners bei der Deutschen Rentenversicherung Bund Rentenanwartschaften von monatlich 299,79 EUR, bezogen auf den 30.11.2008, begründet.
Der Monatsbetrag der Rentenanwartschaften ist in Entgeltpunkte umzurechnen.
Hinsichtlich der Kosten des ersten Rechtszuges verbleibt es bei der Kostenentscheidung des angefochtenen Urteils.
Die Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens bleiben außer Ansatz. Außergerichtliche Kosten des Beschwerdeverfahrens werden nicht erstattet.
Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren beträgt 2.000,00 Euro.
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