Auf die Revision des Klägers und die Anschlussrevision der Beklagten wird unter Zurückweisung der weitergehenden Rechtsmittel der Parteien das Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts - 2. Zivilsenat - vom 30. Januar 2014 im Kostenpunkt und insoweit aufgehoben, als das Berufungsgericht festgestellt hat,
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