Auf die Beschwerde des Vaters wird der Beschluss des Amtsgerichts Pankow/Weißensee vom 21. Februar 2017 geändert:
1. Die Mutter wird verpflichtet, die Kinder C###############, geboren am ## 2010, und A###############, geboren am ### 2013, derzeitige Anschrift: ##############################, unverzüglich nach Südafrika zurückzuführen.
2. Kommt die Mutter der Verpflichtung zu 1. nicht innerhalb von 2 Wochen ab Erlass dieses Beschlusses nach, so ist sie und jede andere Person, bei der sich die Kinder aufhalten, verpflichtet, die Kinder an den Vater oder eine von diesem bestimmte Person zum Zwecke der Rückführung nach Südafrika herauszugeben.
3. Zum Vollzug von Ziffer 2. wird angeordnet:
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