Auf die sofortige Beschwerde des Antragstellers vom 06.10.2009 wird der Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Bottrop vom 21.09.2009 abgeändert:
Dem Antragsteller wird unter Beiordnung von Rechtsanwalt N aus C für die 1. Instanz ratenfreie Prozesskostenhilfe bewilligt.
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