Auf die Berufung der Beklagten wird das am 22. Juli 2009 verkündete Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Wuppertal teilweise abgeändert und unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels der Beklagten wie folgt neu gefasst:
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger EUR 861,95 nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 26. Februar 2009 zu zahlen. Die weitergehende Klage wird abgewiesen.
Die Berufung des Klägers wird zurückgewiesen.
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