In dem aus der Familiensache betreffend die minderjährigen Kinder ... hervorgegangenen Verfahren auf Festsetzung der Vergütung für den beigeordneten Rechtsanwalt hat der Senat Folgendes beschlossen:
Die Beschwerde der Beteiligten vom 13.4.2017 gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Bielefeld vom 30.3.2017 (Aktenzeichen
Das Beschwerdeverfahren ist gebührenfrei; Kosten werden nicht erstattet.
I.
Die Beteiligten haben die Antragstellerin des Ausgangsverfahrens in einem Sorgeverfahren vertreten. Durch Beschluss des Amtsgerichts vom 9.1.2017 ist der Antragstellerin unter Beiordnung der Beteiligten Verfahrenskostenhilfe bewilligt worden.
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