Die Vorlageverfügung der Rechtspflegerin des Amtsgerichts - Familiengerichts - Bitterfeld - Wolfen vom 28.07.2009 wird aufgehoben und die Sache wird zur Entscheidung in eigener Zuständigkeit an das Amtsgericht Bitterfeld - Wolfen zurückverwiesen.
Das Verfahren vor dem Oberlandesgericht ist gerichtsgebührenfrei; Kosten werden nicht erstattet.
Das Amtsgericht hat mit Beschluss vom 12.06.2009 den Antrag des Rechtsanwalts F. vom 25.09.2008 auf Erstattung von Kosten (Terminsgebühr nebst Mehrwertsteuer) als beigeordneter Anwalt in Höhe von 321,30 EUR zurückgewiesen, weil Rechtsanwalt F. den Klägern im Verfahren nicht beigeordnet gewesen sei sondern ausschließlich Rechtsanwältin M..
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