Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Amtsgerichts Schwedt (Oder) vom 02.08.2021 -
Der Antrag der Antragstellerin auf Festsetzung von Kindesunterhalt im vereinfachten Verfahren für den Zeitraum ab dem 01.06.2021 wird als unzulässig zurückgewiesen.
Von den Kosten des Verfahrens beider Instanzen haben die Antragstellerin 86 % und der Antragsgegner 14 % zu tragen.
Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 3.969,- € festgesetzt.
I.
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