Auf die Beschwerde der Antragstellerin und die Anschlussbeschwerde des Antragsgegners wird der am 21.10.2016 erlassene Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Herne (Az.:
Der Antragsgegner wird unter Zurückweisung des weitergehenden Antrags verpflichtet, an die Antragstellerin 22.500,00 EUR zu zahlen.
II.Von den Kosten des Verfahrens erster Instanz tragen die Antragstellerin 18 % und der Antragsgegner 82 %.
Der Antragsgegner trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens nach einem Verfahrenswert von 31.997,36 EUR.
A.
Testen Sie "Lexikon des Unterhaltsrechts" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|