1. Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Oldenburg vom 30.11.2016 im Hinblick auf die Verpflichtung zu Ziffer 1 dahingehend abgeändert, dass der Antrag der Antragsteller zurückgewiesen wird.
Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.
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