Die Beschwerde der Staatskasse gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Wetzlar vom 6.12.2016 wird zurückgewiesen.
Gerichtskosten für das Beschwerdeverfahren werden nicht erhoben, außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
Beschwerdewert: 216,93 €
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
I.
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