Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Stuttgart-Bad Cannstatt vom 14.7.2016, Az.
Im Übrigen werden der Antrag der Antragstellerin und die Beschwerde des Antragsgegners zurückgewiesen.
3.Von den Kosten des Verfahrens in beiden Instanzen trägt die Antragstellerin 8,4%, der Antragsgegner 91,6%.
4.Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 2.264 € festgesetzt.
5.Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
I.
Die volljährige Antragstellerin verlangt vom Antragsgegner, ihrem Vater, die Auszahlung von Kindergeld.
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