Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Amtsgerichts Bremen vom 13.6.2020 wird zurückgewiesen.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Verfahrenswert für das Beschwerdeverfahren wird festgesetzt auf EUR 3.604,50.
I.
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