Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin wird der Beschluss des Familiengerichts Ravensburg vom 25.08.2016
aufgehoben.
Der Antrag des Antragstellers wird zurückgewiesen.
2.Der Antragsteller trägt die Verfahrenskosten beider Instanzen.
3.Verfahrenswert: 5.000 €
I.
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