1. Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Amtsgerichts Nürnberg - Abteilung für Familiensachen - vom 19.12.2023, Az.:
2. Dem Antragsgegner wird Gelegenheit gegeben, die Kinder K... S..., geb. am ....2017, und P... S..., geb. am ....2018, bis zum 31.03.2024 nach Polen zurückzuführen.
a) b) c) d) e)
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