Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 29.10.2008 aufgehoben. Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an dieses Gericht zurückverwiesen.
I
Im Streit ist die Zahlung von Kosten für die Bestattung des Ehemannes der Klägerin.
Der Ehemann der Klägerin verstarb am 2007. Zu diesem Zeitpunkt bezog sie Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch - Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II). Das Erbe haben sie wie auch die Mutter des Verstorbenen, die über ein monatliches Einkommen in Höhe von 1.978,13 Euro verfügte, ausgeschlagen.
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