Auf die Revision der Klägerin werden die Urteile des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 20.6.2007 und des Sozialgerichts Köln vom 22.8.2006 sowie der Bescheid vom 14.6.2005 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 22.2.2006 aufgehoben.
Der Beklagte hat der Klägerin die außergerichtlichen Kosten des Rechtsstreits zu erstatten.
I
Testen Sie "Lexikon des Unterhaltsrechts" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|