Auf die Beschwerde der Beschwerdeführerin wird der Beschluss des Sozialgerichts Altenburg vom 15. August 2013 dergestalt abgeändert, dass die Höhe der von der Beschwerdeführerin zu zahlenden Raten auf 45 EUR festgesetzt wird.
Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
I.
Für ein Klageverfahren auf Weiterzahlung einer Erwerbsminderungsrente bewilligte das Sozialgericht Altenburg (
Mit Beschluss vom 15. August 2013 änderte das
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