Die sofortige Beschwerde der Antragsgegnerin vom 26.07.2021 gegen den Beschluss des Amtsgerichts -Familiengericht- Coesfeld vom 13.07.2021 (
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden der Antragsgegnerin auferlegt.
Der Verfahrenswert des Beschwerdeverfahrens wird auf bis zu 1.000,00 EUR festgesetzt.
I. Die Antragsgegnerin ist die Mutter des Kindes A, geb. am 00.00.2016, welches beim Kindesvater lebt, und für das der Antragsteller Unterhaltsansprüche aus übergegangenem Recht geltend macht.
Die Antragsgegnerin ist Mutter des weiteren Kindes B, geb. am 00.00.2010, welches ebenfalls bei seinem Vater lebt.
Der Antragsteller gewährt beiden Kindern Leistungen nach dem
Mit Schreiben vom 30.04.2019, zugestellt am 03.05.2019, ist die Antragsgegnerin seitens des Antragstellers auf den Antrag des Kindesvaters auf Unterhaltsvorschussleistungen hingewiesen worden. Zugleich wurde die Antragsgegnerin zur Zahlung von Unterhalt und Darlegung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse aufgefordert.
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