Auf die Revision des Klägers werden die Urteile des LSG Nordrhein-Westfalen vom 21. Mai 2015 - L 6 AS 532/14 - und des Sozialgerichts Duisburg vom 11. Februar 2014 (S
Im Übrigen wird die Revision zurückgewiesen.
Der Beklagte hat dem Kläger die Hälfte der notwendigen außergerichtlichen Kosten des Verfahrens zu erstatten.
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