Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 24. März 2009 aufgehoben und der Rechtsstreit zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landessozialgericht zurückverwiesen.
I
Streitig ist die Aufhebung der Bewilligung von SGB II-Leistungen für die Zeit vom 5.1.2005 bis 30.6.2005.
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