I. Der Kläger begehrt höhere Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) in Höhe von zusätzlich 69 Euro monatlich für den Zeitraum vom 1. Januar 2005 bis zum 30. Juni 2005.
Der Kläger wurde am 29. Juni 1968 geboren und ist ledig. Er verfügt über kein eigenes Einkommen und Vermögen. Er bewohnt gemeinsam mit seiner Mutter eine Wohnung mit einer Wohnfläche von 120 qm. Der Mietzins beträgt 645,52 Euro. Mietnebenkosten und Stromgeld fallen nicht an. Die Mutter des Klägers ist am 6. Oktober 1933 geboren und verwitwet. Sie bezieht eine monatliche Rente in Höhe von 650,00 Euro und verfügt über kein verwertbares Vermögen.
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