Die Beschwerde der Kindeseltern gegen den Sorgerechtsbeschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Eschweiler vom 06.08.2010 -
Die zulässige Beschwerde der Kindeseltern (§§ 58, 59, 63, 64, 65, 38, 39 FamFG) ist unbegründet.
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