Auf die Beschwerde der Kindesmutter und die Anschlussbeschwerde des Kindesvaters wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Hamm vom 28.04.2017 (
Der Kindesvater hat das Recht, mit seiner Tochter A, geb. ##.##.2014, wie folgt Umgang zu haben:
1.)- in jeder ersten Woche eines Monats, die von Montag an vollständig in denselben Monat fällt, in X; der Kindesvater holt A an dem Samstag, der vor dieser Woche liegt, in Y bei der Kindesmutter ab. Das gilt auch dann, wenn dieser Samstag noch in den vorherigen Monat fällt. Der Kindesvater holt A um 14:00 Uhr bei der Kindesmutter ab. Er bringt sie am darauffolgenden Samstag um 15:00 Uhr zur Kindesmutter zurück.
2.) 3.) 4.) II.) 1.) 2.) 3.) 4.) 5.) 6.) III.) IV.)
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