Die Beschwerde der Mutter gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengerichts - Brandenburg an der Havel vom 26. März 2021 - 47a
Der Beschwerdewert wird auf 1.500 € festgesetzt.
Das Verfahrenskostenhilfegesuch der Mutter wird zurückgewiesen.
I.
Ob die Beschwerde der Mutter zulässig ist, kann dahinstehen. Denn jedenfalls ist das Rechtsmittel unbegründet (vgl. auch BGH, NJW-RR 2006,
Zweifel hinsichtlich der Zulässigkeit des Rechtsmittels ergeben sich unter zwei Gesichtspunkten, zum einen hinsichtlich der Statthaftigkeit der Beschwerde und zum anderen hinsichtlich der Beschwerdeberechtigung der Mutter.
1.
Das Amtsgericht hat die von ihm erlassene einstweilige Anordnung auf § 15 IntFamRVG gestützt. Hier stellt sich schon die Frage, ob diese Entscheidung überhaupt mit einem Rechtsmittel anfechtbar ist.
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