Auf die Beschwerden der Kindeseltern wird der von dem Amtsgericht - Familiengericht - Bonn am 19.04.2017 erlassene Beschluss -
Der Kindesvater erhält das Recht und wird verpflichtet zum Umgang mit dem betroffenen Kind im Umfang von einer Stunde je Woche.
2.Es wird eine Umgangsbegleitung angeordnet. Das Jugendamt wird gebeten, sich mit einer geeignet erscheinenden Einrichtung in Verbindung zu setzen und dem Senat eine bereite Einrichtung bis spätestens zum 30.09.2017 zu benennen.
3.
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