Die Beschwerde der Beteiligten zu1) und 2) gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Westerstede vom 7. Oktober 2016 wird zurückgewiesen.
Die Beteiligten zu 1) und 2) tragen die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Beschwerdewert wird auf 3.000,00 € festgesetzt.
Der Antrag der Antragstellerin auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren wird zurückgewiesen.
Zur Begründung dieser Entscheidung wird zur Vermeidung von Wiederholungen auf den Hinweisbeschluss Bezug genommen. Der Schriftsatz der Antragsteller vom 3. März 2017 gibt zu einer abweichenden Entscheidung keine Veranlassung.
Die Aufnahme der Beteiligten zu 1) in die Ursprungsfamilie des Beteiligten zu 2) hat der Senat gesehen. Unbestritten ist zwischen den Beteiligten zu 1) und zu 2) auch ein Eltern Kind Verhältnis zu Zeiten der Minderjährigkeit der Beteiligten zu 1) entstanden.
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