Die Beschwerde der Antragsgegnerin vom 20.12.2016 gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Stuttgart vom 24.11.2016 (
zurückgewiesen.
2.Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
3.Der Verfahrenswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 5.000,00 € festgesetzt.
I.
Der Antragsteller begehrt unter Berufung auf die Vorschriften des Haager Übereinkommens über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung vom 25.10.1980 (im Folgenden: HKÜ) die Rückführung der Kinder E. M. und L. M. in die Slowakische Republik.
1. 2.
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