1. Die sofortigen Beschwerden der Bezirksrevisorin bei dem Landgericht Magdeburg gegen die beiden Beschlüsse des Amtsgerichts
- Familiengerichts - Quedlinburg vom 12. Dezember 2007, Az.: 4 F 288/07, werden zurückgewiesen.
2. Die Kosten der Beschwerdeverfahren werden der Staatskasse auferlegt.
3. Der Wert des Beschwerdegegenstandes in dem Verfahren 4 WF 52/09 beträgt 170,-- €.
4. Der Wert des Beschwerdegegenstandes in dem Verfahren 4 WF 53/09 beträgt 262,80 €.
I.
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