Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin wird der am 25. November 2009 verkündete Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - in Ottweiler - 12 F 648/09 EAGS - aufgehoben.
Die Sache wird zur erneuten Behandlung und Entscheidung - auch über die außergerichtlichen Kosten des Beschwerdeverfahrens - an das Familiengericht zurückverwiesen. Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens werden nicht erhoben.
Der Verfahrenswert für die Beschwerdeinstanz wird auf 1.000 EUR festgesetzt.
Testen Sie "Lexikon des Unterhaltsrechts" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|