Die Rechtsbeschwerde des weiteren Beteiligten zu 1 gegen den Beschluss des 1. Zivilsenats des Kammergerichts in Berlin vom 11. Dezember 2012 wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass seine Beschwerde gegen den Beschluss des Amtsgerichts Schöneberg vom 16. August 2012 verworfen wird.
Die Rechtsbeschwerde der weiteren Beteiligten zu 2 gegen den Beschluss des 1. Zivilsenats des Kammergerichts in Berlin vom 11. Dezember 2012 wird zurückgewiesen.
Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
Wert: 3.000 €
I.
Das Verfahren betrifft die Nachbeurkundung einer Auslandsgeburt bei gemeinschaftlicher Adoption eines Kindes durch zwei ledige Personen gleichen Geschlechts in der Republik Südafrika.
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