Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin vom 16. November 2017 wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Köln vom 7. November 2017 -
Der Antragstellerin wird unter Beiordnung von Rechtsanwältin S. in X. ratenfreie Verfahrenskostenhilfe bewilligt.
Die zulässige sofortige Beschwerde der Antragstellerin ist begründet.
Der Antragstellerin war für den Scheidungsantrag ratenfreie Verfahrenskostenhilfe zu bewilligen.
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