Die Berufung des Klägers gegen das ihm an Verkündungs statt am 16. Juni 2017 sowie - nach Ergänzung um die Rechtsmittelbelehrung - erneut am 26. Juli 2017 zugestellte Urteil des 1. Senats des Niedersächsischen Anwaltsgerichtshofs wird zurückgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Der Streitwert wird auf 5.000 € festgesetzt.
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