Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Hamm vom 29.08.2016 (
Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Wert für das Beschwerdeverfahren wird auf 5.000 € festgesetzt.
I.)
Die Antragstellerin wendet sich gegen die Versagung der Anerkennung einer in der Türkei ausgesprochenen Adoption ihres damals minderjährigen Neffen.
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