I. Die Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin) führt gemeinsam mit ihrem --mit ihr zur Einkommensteuer zusammen veranlagten-- Ehemann vor dem Finanzgericht (FG) einen Rechtsstreit wegen Einkommensteuer 1983 bis 1985, in dem zu entscheiden ist, ob der Beklagte und Beschwerdegegner (das Finanzamt --FA--) zutreffend Zahlungen des Bruders ihres Ehemannes als sonstige Einkünfte der Klägerin i.S. von § 22 Nr. 3 des Einkommensteuergesetzes (EStG) beurteilt hat. Während des Klageverfahrens ist im Jahre 1998 über das Vermögen des Ehemannes der Klägerin das Konkursverfahren eröffnet worden. Das FA hat die im FG-Verfahren streitige Steuerforderung zur Konkurstabelle angemeldet. Die Konkursverwalterin hat die Steuerforderung im Prüfungstermin bestritten.
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