(Auszug)
Entgegen der Auffassung des Amtsgerichts Groß-Gerau (FamRZ 1995, 313) ist jedenfalls dann, wenn die Kindeseltern nach der Ermittlung des Jugendamts ihre Autonomie nicht wieder gefunden haben bzw. diese Vermittlung nicht gesucht haben, das Gericht zur Lösung des Problems aus formellen Gründen aufgerufen. Die Bedenken, die sich gegen die Qualifikation des nunmehr mit der Aufgabe betrauten Personenkreises richten, mögen dadurch aufgewogen werden, daß sich gewisse Erfahrungssätze herausgebildet haben, die daraufhin zu überprüfen sind, ob sie auf den vorliegenden Fall "passen".
Hier ist zunächst darauf hinzuweisen, daß sich die Rechtsprechung und die Literatur ausgesprochen schwer tun, die Frage der Übernachtung jüngerer Kinder zu beantworten. So sagt das OLG Düsseldorf (FamRZ 1988,
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