AG Bensheim - Beschluß vom 01.03.1996 (7 F 456/94) - DRsp Nr. 1997/5725
AG Bensheim, Beschluß vom 01.03.1996 - Aktenzeichen 7 F 456/94
DRsp Nr. 1997/5725
Bei einer Einbauküche handelt es sich nicht um Hausrats (vgl. OLG Frankfurt/Main, FamRZ 1982, 938).Ein PKW ist nur bei Vorliegen besonderer Umstände als Hausratsgegenstand anzusehen.Will der Antragsteller mit seinem Begehren lediglich den Schutz seines (Mit-) Eigentums erreichen, so kann er dieses Begehren nicht im Wege der einstweiligen Anordnung nach § 620 Satz 1 Nr. 7 ZPO sondern nur im Wege der einstweiligen Verfügung geltendmachen.