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2005
Sonstige
OLG
OLG Karlsruhe
OLG Karlsruhe - Beschluss vom 25.06.2005
16 UF 50/03 UG
Normen:
FGG
§
6
§
9
S. 2 §
15
Abs.
1
S. 1 ;
Fundstellen:
FamRZ 2005, 1571
Ablehnung des Umgangspflegers
OLG Karlsruhe,
Beschluss
vom 25.06.2005
- Aktenzeichen 16 UF 50/03 UG
DRsp Nr. 2006/10374
Ablehnung des Umgangspflegers
»Der Umgangspfleger kann nicht wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt werden. «
Normenkette:
FGG
§
6
§
9
S. 2 §
15
Abs.
1
S. 1 ;
Fundstellen
FamRZ 2005, 1571
© copyright - Deubner Verlag, Köln
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