Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Amtsgerichts Brandenburg an der Havel vom 17.08.2021 wird zurückgewiesen.
Das Beschwerdeverfahren ist gerichtskostenfrei. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
Der Beschwerdewert wird auf 4.000 € festgesetzt. Der Wert für das erstinstanzliche Verfahren wird in Abänderung der Wertfestsetzung im angefochtenen Beschluss ebenfalls auf 4.000 € festgesetzt.
A.
Der Antragsteller begehrt als Vater die Rückführung seiner beiden Kinder W..., geboren am ....2006, und A..., geboren am ....2013, nach Polen.
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