I. Die Beschwerde der Kindesmutter gegen den Beschluss des Amtsgerichts Oranienburg vom 4. Mai 2016 - Az.
1. Sorgerechtliche Maßnahmen gegen den Vater sind nicht veranlasst.
Es wird festgestellt, dass der Beschluss des Amtsgerichts Oranienburg vom 17. Dezember 2014 - Az.
2. Der Antrag der Kindsmutter, ihr das elterliche Sorgerecht für F... N..., geboren am .... Januar 2012, allein zu übertragen, wird zurückgewiesen.
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