Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluß des Amtsgerichts - Familiengericht - Hannover vom 9. Dezember 2011 in der Fassung des Beschlusses vom 13. Januar 2012 dahin geändert, daß Ziffer IV des Beschlusses ersatzlos entfällt.
Das Beschwerdeverfahren ist gerichtsgebührenfrei; Kosten werden nicht erstattet (§§ 58 Abs. 1 Satz 2, 57 Abs. 8 FamGKG).
Testen Sie "Lexikon des Unterhaltsrechts" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|