Abgeltungsbereich der Gebühren bei Beratung über Scheidungsfolgen
LG Kassel, Beschluss vom 13.04.2000 - Aktenzeichen 10 T 67/00
DRsp Nr. 2004/18425
Abgeltungsbereich der Gebühren bei Beratung über Scheidungsfolgen
Erfolgt anlässlich der Trennung vom Ehepartner eine umfassende anwaltliche Beratung über die Voraussetzungen und Rechtsfolgen der Ehescheidung und mögliche Unterhaltsansprüche handelt es sich um eine Angelegenheit i.S. von § 2 Abs. 2 Nr. 1BerHG.