Auf die Beschwerde der G. wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Ulm vom 20.04.2020 wie folgt abgeändert:
Der Abänderungsantrag des Antragstellers wird zurückgewiesen.
2.Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
3.Der Beschwerdewert wird festgesetzt auf 1.200,00 €.
4.Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
I.
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