Auf die Beschwerde des Antragstellers wird - unter Zurückweisung der weitergehenden Beschwerde - der am 15.11.2016 verkündete Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Essen abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Der am 09.11.2011 vor dem Amtsgericht - Familiengericht - Essen (Aktenzeichen 108a
Ab Oktober 2016: 1.561 € (bestehend aus Elementarunterhalt i.H.v. 1.075 €, Krankenvorsorgeunterhalt i.H.v. 231,31 € und Altersvorsorgeunterhalt i.H.v. 254,69 €).
Ab Januar 2017: 1.557 € (bestehend aus Elementarunterhalt i.H.v. 1.075 €, Krankenvorsorgeunterhalt i.H.v. 230,95 € und Altersvorsorgeunterhalt i.H.v. 251,05 €).
Im Übrigen wird der Abänderungsantrag des Antragstellers zurückgewiesen.
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