Die Beschwerde des Vaters gegen den Beschluss des Amtsgerichts Brandenburg an der Havel vom 12.04.2021 wird auf seine Kosten zurückgewiesen.
Der Beschwerdewert wird auf 4.000 € festgesetzt.
I.
Der Vater begehrt Abänderung eines gerichtlich gebilligten Umgangsvergleichs vom 20.02.2019 -
Durch den angefochtenen Beschluss vom 12.04.2021 hat das Amtsgericht in Abänderung des Umgangsvergleichs vom 20.02.2019 ausgesprochen, dass eine Regelung des Umgangs des Vaters mit seinem Sohn nicht stattfinde. Wegen der tatsächlichen Feststellungen und der Begründung wird auf jenen Beschluss Bezug genommen (Bl. 260 ff. bzw. in Kopie anbei).
Gegen diese Entscheidung wendet sich der Vater mit der Beschwerde. Er trägt vor:
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