Die Senatsbeschlüsse vom 4. Oktober 2004 (10 UF 128/04) und 27. Oktober/19. Dezember 2005 (10 UF 110/05) werden aufgehoben.
Unter Zurückweisung des Antrags des Antragstellers auf Abänderung der zuvor genannten Senatsbeschlüsse und anderweitige Regelung des Umgangs mit dem Kind T... S... findet eine Umgangsregelung nicht statt.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat der Antragsteller zu tragen.
Der Beschwerdewert beträgt 3.000 €.
I.
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