Auf die Rechtsbeschwerde der weiteren Beteiligten zu 1 wird der Beschluss des 2. Senats für Familiensachen des Oberlandesgerichts Braunschweig vom 16. Mai 2011 aufgehoben.
Die Sache wird zur erneuten Behandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens, an das Oberlandesgericht zurückverwiesen.
Verfahrenswert: 1.000 €
I.
Die Beteiligten streiten über den Versorgungsausgleich.
Auf den am 25. November 2009 zugestellten Antrag hat das Amtsgericht - Familiengericht - die am 30. Juni 1995 geschlossene Ehe des Antragstellers (im Folgenden: Ehemann) und der Antragsgegnerin (im Folgenden: Ehefrau) rechtskräftig geschieden und die Folgesache Versorgungsausgleich geregelt.
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